Gesellschaftsrecht
Die Zusammenschlüsse zum Zwecke der unternehmerischen Tätigkeit, die juristischen Personen und die Regelungen rund um die Geschäftsführung machen das Gesellschaftsrecht aus.
- Gründung und Veränderung von Gesellschaften (z.B. GmbH (& Co KG), OHG, GbR)
- Recht der Geschäftsführer, Anstellungsverträge, Haftung
- Nachfolgeregelungen und -sicherung für Familienunternehmen, erbrechtliche und familienrechtliche Regelungen
- Kauf und Übernahme von Unternehmen (M&A)
- Vereins- und Verbandsrecht / Stiftung
- Zusammenschlüsse von Freiberuflern (z. B. Partnerschaft)