Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Selbständigen im Wirtschaftsrecht. Der Fokus liegt auf den hier dargestellten Themen und Rechtsgebieten.
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
§ 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ausgefertigt am 18.08.1896
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ausgefertigt am 18.8.1896
Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.
§ 346 Handelsgesetzbuch (HGB), ausgefertigt 10.5.1897
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
§ 13 Abs 1 Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), ausgefertigt am 20.4.1892
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Art 12 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), ausgefertigt am 23.5.1949
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
§ 128 Handelsgesetzbuch (HGB), ausgefertigt am 10.5.1897
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Selbständigen im Wirtschaftsrecht. Der Fokus liegt auf den hier dargestellten Themen und Rechtsgebieten.