Handelsrecht / Geschäfte mit Unternehmern
Die Geschäfte und Verträge von Unternehmen untereinander (b2b) werden im Wesentlichen durch das Handelsrecht bestimmt.
- Kauf- und Lieferverträge
- Vertriebsrecht (z.B. Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Konsignationslager)
- Lieferung von Industrieanlagen und -maschinen
- Einzug der Forderungen von Unternehmen (Inkasso)
- Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
- Leasing und Vermietung von Anlagen, (Bau-) Maschinen und Fahrzeugen
- Kommerzielle Nutzung Maritimer Daten (z.B. AIS-Daten)